Unsere AGB auf einen Blick
Dies ist eine vereinfachte Übersicht.
Rechtsverbindlich sind die u.a. ausführlichen AGB der Musikschule Musikseeräuber.
🎵 Anmeldung & Vertrag
• Der Unterricht startet mit der ersten Stunde nach Vertragsabschluss.
• Eine Aufnahme ist abhängig von freien Plätzen.
📅 Kündigung
• Kündigung ist zum 31. März und 30. September des Kalenderjahres mit 4 Wochen Frist möglich.
• Das Instrumentenkarussell endet automatisch nach 18 Terminen.
• Sonderkündigung ist bei Wegzug oder besonderen Härtefällen möglich.
🎹 Unterricht & Nachholen
• Unterricht findet wöchentlich statt (30, 45 oder 60 Minuten).
• Jeder Schüler hat Anspruch auf mind. 35 Stunden im Jahr.
• Fällt der Unterricht aufgrund einer Erkrankung der Lehrkraft aus, wird die Stunde entweder vertreten oder von ihr selbst oder einer Vertretung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Sagt ein Schüler den Unterricht mindestens 48 Stunden im Voraus ab, bietet die Lehrkraft mindestens zwei alternative Nachholtermine an. Können diese Termine nicht wahrgenommen werden, verfällt der Anspruch auf das Nachholen der Stunde.
• Ohne rechtzeitige Absage gilt die Stunde als gegeben.
• Bei längerer Krankheit (ab 5 Wochen, mit Attest) werden Gebühren anteilig erstattet.
• In den Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.
💶 Gebühren
• Die aktuellen Preise stehen in unserer Preisliste.
• Zahlung per Lastschrift (monatlich oder quartalsweise).
• Einmalige Anmeldegebühr: 10 €.
🛡️ Versicherung & Haftung
• Schüler sind nicht über die MSR unfallversichert.
• Für persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
👨👩👧 Aufsicht & Rücksicht
• Die Aufsichtspflicht gilt nur während des Unterrichts.
• Vor und nach dem Unterricht sind die Eltern verantwortlich.
• Unsere Unterrichtsräume liegen in Wohnhäusern. Wir bitten darum vor und im Gebäude unnötige Lautstärke zu vermeiden und Rücksicht auf unsere Nachbarn zu nehmen.
💻 Online-Unterricht
• Falls Präsenzunterricht nicht möglich ist (z. B. behördliche Anordnung), findet der Unterricht online statt.
✨ Wir freuen uns, gemeinsam mit euch Musik zu machen!
AGB ausführlich
der Musikschule Musikseeräuber (MSR).
§ 1 Rechtsstatus
Die Musikschule Musikseeräuber – nachfolgend „MSR“ genannt – ist eine private Bildungseinrichtung.
§ 2 Aufgaben
1. Die MSR möchte Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu eigener musikalischer Betätigung anregen und ihre individuellen Fähigkeiten fördern.
2. Die MSR bietet sowohl musikalische Breiten- als auch Spezialausbildung, fördert altes und neues Kulturgut und bereitet auf ein musikalisches Studium oder künstlerisches Laienschaffen vor.
3. Die MSR ist eine musikalisch-künstlerische Begegnungsstätte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
§ 3 Sitz der MSR
Postadresse: Musikschule Musikseeräuber, Eintrachtstraße 5, 13187 Berlin.
§ 4 Leitung
1. Die MSR wird von Mag. Fabian Fiedler geleitet.
2. Ihm obliegt die organisatorische, pädagogische und verwaltungstechnische Leitung.
§ 5 Lehrkräfte und Mitarbeiter
1. Der Unterricht wird von freien und nebenberuflichen Lehrkräften erteilt, die über die erforderlichen fachlichen und pädagogischen Qualifikationen verfügen.
2. Den Lehrauftrag erteilt die Schulleitung.
§ 6 Aufnahme
1. Die Aufnahme erfolgt im Rahmen vorhandener Kapazitäten, in der Regel zum Schuljahresbeginn.
2. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
3. Grundlage für den Unterricht ist ein schriftlicher Ausbildungsvertrag. Dieser beginnt mit der ersten Unterrichtsstunde.
§ 7 Beendigung des Unterrichtsvertrages
1. Der Vertrag endet mit Ablauf eines Kurses oder durch Kündigung.
2. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und gelten ab Eingang bei der Schulleitung.
3. Einzel- und Gruppenunterricht kann jeweils zum 31. März und 30. September mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
4. Bei Wegzug mit unzumutbarem Fahrweg besteht Sonderkündigungsrecht (Nachweis erforderlich).
5. Ein Lehrerwechsel berechtigt nicht zur Kündigung.
6. Das „Instrumentenkarussell“ endet automatisch nach 18 Terminen.
7. Die Schulleitung kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (z. B. Zahlungsverzug, grobes Fehlverhalten).
§ 8 Unterrichtsregelung
1. Unterricht findet einmal wöchentlich in der vereinbarten Dauer (30, 45 oder 60 Minuten) statt.
2. Jeder Schüler hat Anspruch auf mindestens 35 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr. Bei unterjähriger Anmeldung reduziert sich der Anspruch entsprechend.
3. In den Ferien und an Feiertagen der Berliner und Brandenburger Schulen findet in der Regel kein Unterricht statt.
4. Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch verpflichtet. Nicht wahrgenommene Stunden berechtigen nicht zu Gebührenminderung.
5. Unterricht, der wegen Krankheit der Lehrkraft abgesagt wird, wird vertreten oder nachgeholt. Unterricht, der rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) abgesagt wird, kann nachgeholt werden. Hierfür werden bis zu zwei Nachholtermine angeboten. Kommt kein Ersatztermin zustande, verfällt der Anspruch. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
6. Unterrichtsstunden, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, gelten als erteilt.
7. Bei Erkrankung des Schülers von mindestens 5 zusammenhängenden Wochen erstattet die MSR die Gebühren nach Vorlage eines ärztlichen Attests anteilig.
§ 9 Instrumente und Lernmittel
1. Notenmaterialien und Übungsinstrumente sind vom Schüler selbst zu stellen.
2. Große Instrumente wie Klavier oder Schlagzeug werden im Unterricht von der MSR bereitgestellt. Für das häusliche Üben ist ein eigenes Instrument erforderlich.
3. Leihinstrumente können nach Absprache gegen Gebühr überlassen werden (gesonderter Vertrag). Für Schäden oder Verlust haftet der Schüler.
4. Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung vervielfältigt oder weitergegeben werden.
§ 10 Versicherung und Haftung
1. Schüler sind nicht über die MSR unfallversichert.
2. Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
3. Die Haftung der MSR und ihrer Lehrkräfte ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 11 Aufsicht und Verhalten
1. Die Aufsichtspflicht der MSR besteht nur während des Unterrichts. Vor und nach dem Unterricht liegt die Verantwortung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.
2. Die Unterrichtsräume der MSR befinden sich in Wohnhäusern. Daher bitten wir Eltern und Schüler, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und unnötige Lautstärke im Treppenhaus und vor dem Gebäude zu vermeiden.
§ 12 Gebühren
1. Die Gebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
2. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift monatlich oder quartalsweise im Voraus.
3. Eine einmalige Anmeldegebühr von 10 € wird mit der ersten Zahlung eingezogen.
4. Rücklastschriftgebühren der Bank gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
5. Die MSR ist berechtigt, Gebühren einmal jährlich im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate mit einmonatiger Vorankündigung anzupassen.
§ 13 Online-Unterricht
Kann Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung nicht stattfinden, wird der Unterricht online angeboten.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.