Hygienekonzept

Abstandsregeln

  • In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
  • In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente muss der Mindestabstand 2,5 m betragen.
  • Die Stühle im Wartebereich werden reduziert. Sofern möglich, bitten wir die SchülerInnen darum, den Aufenthalt im Wartebereich so gering wie möglich zu halten und erst kurz vor Unterrichtsbeginn zu erscheinen.

Händewaschen

  • Die SchülerInnen werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu waschen.
  • Die LehrerInnen werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebaudes ihre Hände zu waschen.

Masken

  • Die SchülerInnen und LehrerInnen werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zuganglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
  • Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
  • In den Kursen dürfen die Masken wahrend des Unterrichts abgelegt werden.

Desinfektion der Räumlichkeiten

  • Türklinken der Unterrichtsraume, Notenständer und sonstige haufig benutzte Gegenstände werden ausschließlich von der Lehrkraft berührt und nach Benutzung gereinigt.

Benutzung der Instrumente

  • Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. Die Unterrichtsmethodik und/oder Anzahl bereitgestellter Instrumente muss diesen Gegebenheiten angepasst werden.

Unterrichtskoordination

  • Der Unterricht wird von der Musikschulleitung so koordiniert, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird.
  • Sollten sich für den Zeitraum der Einschrankungen der Unterrichtsraum und/ oder Unterrichtszeit und/ oder der Standort andern, werden sich die LehrerInnen mit den SchülerInnen in Verbindung setzen.

Lüftung der Unterrichtsräume

  • Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die LehrerInnen den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.

Zutrittsverweigerung

  • Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben SchülerInnen und LehrerInnen mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
  • SchülerInnen, die mit Krankheitssymptomen jeglicher Art zum Unterricht erscheinen, können durch die LehrerInnen nach Hause geschickt werden.

Umgang mit Risikogruppen

Angebot alternativer Unterrichtsformen

  • Kann der Musikunterricht aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht im Präsenzunterricht erbracht werden, unterrichten wir online.
  • Onlineunterricht wird alternativ angeboten.
  • LehrerInnen und SchülerInnen sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.