AGB

§ 1 Rechtsstatus

Die Musikschule Musikseeräuber – nachfolgend MSR genannt – ist eine private Bildungseinrichtung.

§ 2 Aufgaben

  1. MSR soll Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu eigener musikalischer und künstlerischer Betätigung anregen und ihnen die Möglichkeit geben, sich entsprechend ihren Neigungen und Begabungen zu entfalten und Fähigkeiten zu eigenem Schaffen anzueignen.
  2. MSR dient einer möglichst früh einsetzenden und umfassenden musikalischen Ausbildung.
  3. MSR unterbreitet Unterrichtsangebote, die eine Breiten- und Spezialausbildung in musischen und musikbezogenen Fachbereichen sowie in ausgewählten Künsten sichern. Dabei sind alte und neue Musik- und Kunsttraditionen ebenso zu fördern wie die Vorbereitung auf ein musikalisch- künstlerisches, musikpädagogisches und künstlerisches Berufsstudium sowie kultiviertes Laienschaffen.
  4. MSR ist musikalisch-künstlerische Begegnungsstätte für Personen ab 1,5 Jahren.

§ 3 Sitz der MSR

Postadresse: MSR Berlin, Eintrachtstr. 5, 13187 Berlin.

§ 4 Leitung der MSR

  1. MSR wird von geleitet von Mag. Fabian Fiedler.
  2. Fiedler obliegt die organisatorische, pädagogische und verwaltungsseitige Leitung von MSR.

§ 5 Lehrkräfte und Mitarbeiter

Bei MSR unterrichten freie und nebenberufliche Lehrkräfte. Diese müssen über die erforderlichen fachlichen und pädagogischen Fähigkeiten verfügen und in der Mehrheit einen pädagogisch-künstlerischen Fach- oder Hochschulabschluss nachweisen. Den Lehrauftrag erteilt Fiedler.

§ 6 Aufnahme

  1. Die Bewerber für MSR werden im Rahmen vorhandener Ausbildungskapazitäten und in der Regel zum Schuljahresbeginn aufgenommen.
  2. Entscheidungen über die Aufnahme trifft F. Fiedler. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  3. Grundlage für den Beginn des Unterrichts ist der Abschluss eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
  4. Der Vertrag beginnt mit der ersten Unterrichtsstunde und/ oder Kurseinheit.

§ 7 Beendigung der Ausbildung

  1. Die Ausbildung endet mit Ablauf eines Kurses oder der Kündigung des Ausbildungsvertrages.
  2. Die Kündigung muss durch den Vertragspartner grundsätzlich schriftlich und sollte unter Angabe der Gründe erfolgen. Als erfolgter Kündigungstermin gilt das Datum des Posteingangs in der Hauptstelle von MSR in Berlin.
  3. Verträge für Einzel- oder Gruppenunterricht sowie andere Formen des Unterrichts, soweit nicht anders geregelt, müssen grundsätzlich gekündigt werden. Die Kündigung ist durch den Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte (Vertragspartner) zum Ende des 1. wie 3. Quartals des laufenden Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei schwerwiegenden Härtefällen kann Fiedler im laufenden Schuljahr Kündigungen zulassen.
  4. Bei Wegzug des Schülers und einem somit nicht mehr zumutbaren Fahrweg zu MSR kann unter Vorlage einer Ummeldung der zuständigen Behörde von einem Sonderkündigungsrecht gebraucht gemacht werden.
  5. Ein Lehrerwechsel stellt keinen Kündigungsgrund dar.
  6. Der Kurs Instrumentenkarussell ist auf 20 Termine begrenzt und bedarf keiner Kündigung. Der Vertrag läuft mit Beendigung des Kurses aus.
  7. Die Musikp(ir)atenschaft läuft bis Dezember 2022 und bedarf keiner Kündigung. Die Patenschaft wird erst aktiv, wenn dem Paten ein Kind zugewiesen wird.
  8. Eine Probezeit im eigentlichen Sinne gibt es nicht.
  9. Fiedler kann einen Schüler entlassen bzw. den Ausbildungsvertrag lösen, wenn die Leistungen oder das Verhalten des Schülers eine Weiterführung des Unterrichts im Sinne der Ziele und Aufgaben von MSR nicht mehr rechtfertigen oder MSR den Unterrichtsvertrag nicht mehr erfüllen kann. Bei Gebührenschuldnern hält sich Fiedler rechtliche Schritte vor.
  10. Die Arbeit mit Behinderten unterliegt keiner Kündigungsklausel. Der Unterricht kann jederzeit ohne finanzielle Konsequenzen beendet werden.

§ 8 Schulordnung

  1. Die Schulordnung von MSR regelt die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen sowie die Struktur, die Organisation und die Ziele des Unterrichts, die Verfahrensweise zur Durchführung von Prüfungen und Vorspielen und die dafür maßgeblichen Bewertungskriterien sowie die Voraussetzungen zur Erteilung von Testaten, Bescheinigungen und Zeugnissen.
  2. Abschlusszeugnisse, Testate und Bescheinigungen der MSR werden von Fiedler unterzeichnet.
  3. MSR bietet unterschiedliche Unterrichtsformen (z.B. Einzel- und Gruppenunterricht in der Unter-, Mittel- und Oberstufe, Kurse, Lehrgänge, Ergänzungs- bzw. Ensembleunterricht) an. Das gemeinschaftliche Musizieren und andere Formen der Ensemblearbeit sind ein Schwerpunkt der Unterrichtsarbeit von MSR.
  4. Bei MSR wird Unterricht à 30, 45 und 60 Min erteilt. Wöchentlich wird eine vertraglich vereinbarte Unterrichtsstunde gegeben. Andere Unterrichtszeiten kann F. Fiedler genehmigen.
  5. Jeder Schüler hat Anspruch auf mindestens 35 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr. Ist der Musikschüler nicht während des gesamten Kalenderjahres bei MSR angemeldet, so reduziert sich der Anspruch entsprechend anteilig.
  6. Der Schüler ist zu regelmäßigem und pünktlichem Besuch des Unterrichts verpflichtet. Die Entgeltpflicht der/ des Erziehungsberechtigten wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass das berechtigte Kind den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder das es dem Unterricht fernbleibt. Bei Verhinderung des Kindes ist es rechtzeitig zu entschuldigen. Versäumnisse hat der Schüler bzw. Erziehungsberechtigte mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder per Mail bei dem entsprechenden Lehrer zu entschuldigen. In diesem Fall kann mit dem zuständigen Lehrer ein eventueller Nachholtermin vereinbart werden. Ein Anspruch auf geldlichen oder unterrichtlichen Ersatz versäumten Unterrichts besteht in diesem Fall aber nicht. Alle Termine, die nicht 48 Stunden vorher entschuldigt sind, gelten als durchgeführt. Im Fall einer Erkrankung des Schülers von zusammenhängenden mindestens 5 Wochen erstattet der Betreiber nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes die Kursgebühren anteilig zurück.
  7. Das Ausbildungsjahr von MSR entspricht dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen in den Bundesländern Berlin und Brandenburg.
  8. In den Ferien der allgemeinbildenden Schulen in den Bundesländern Berlin und Brandenburg ruht in der Regel der Unterricht bei MSR.
  9. Das öffentliche Auftreten als Schüler von MSR und die Teilnahme an Wettbewerben und Prüfungen in einem bei MSR belegten Fach bedürfen der vorherigen Zustimmung von F. Fiedler.
  10. Gewonnene Preisgelder fallen MSR zu. Bei Gruppen sollen sie zumindest zum Teil der Gruppe zugute kommen. Über anteilige Ausschüttung an Schüler wird im Einzelfall entschieden.
  11. Die von MSR festgelegten Vorspiele und Konzerte sind einschließlich der erforderlichen Vorbereitung Bestandteil des Unterrichts.
  12. Während des Aufenthaltes bei MSR bitten wir mit Rücksichtnahme auf den laufenden Unterricht um Zimmerlaufstärke.

§ 9 Lernmittel

  1. Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (z.B. Notenmaterialien/ Instrumente) muss der Schüler selbst stellen.
  2. MSR stellt im Rahmen der Möglichkeiten schuleigene Instrumente zur Nutzung zur Verfügung. Grundlage hierfür ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages. Der Nutzer sollte das gemietete Instrument versichern lassen, da MSR für Schäden oder Verlust nicht haftet. Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergeben werden.
  3. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines schuleigenen Instruments besteht nicht.
  4. Die Weitergabe von Unterrichtsmitteln, insbesondere Kassetten, CDs und Notenwerke, an Dritte sowie die Vervielfältigung von Unterrichtsmitteln bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Betreibers. Die Lehrmittel sind urheberrechtlich geschützt.

§ 10 Gesundheitsbestimmungen

  1. Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für die allgemeinbildenden Schulen in den Bundesländern Land Berlin und Brandenburg anzuwenden.
  2. Kann der Musikunterricht (Einzel- und/ oder Gruppenunterricht in der Musikschule oder bei einem Kooperationspartner) aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht im Präsenzunterricht erbracht werden, wird der Unterricht online angeboten.
  3. Die jeweiligen Kosten der Online-Übertragung übernimmt jede Partei selbst. 

§ 11 Versicherungsschutz und Haftung

  1. Die Schüler von MSR haben keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
  2. Für ausgeliehene Instrumente von MSR besteht kein Versicherungsschutz.
  3. Für Honorarkräfte bei MSR besteht kein Versicherungsschutz über den Einrichtungsträger.
  4. Die Schüler sind verpflichtet, auf Kleidungsstücke und Wertsachen selbst zu achten. Der Betreuer übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder defekte Gegenstände oder Kleidungsstücke.
  5. Die Haftung des Betreuers und der Lehrkraft ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 12 Aufsicht

Eine Aufsichtspflicht besteht während des Unterrichts und bei den von MSR durchgeführten Kita- und Schulveranstaltungen. Vor und nach dem Unterricht haben die Eltern und/ oder Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht.

§ 13 Gebühren

Für die Inanspruchnahme der Leistungen MSR sind monatliche Gebühren je Teilnehmer fällig.

  1. Musikalische Früherziehung
    • „Lütte Sprotten“ (0,5– 1,5 Jahre/ 45 Min): 37 €
    • „Seeräuberchen“ (1,5– 3 Jahre/ 30 Min): 28 €
    • „Wilde Piraten“ (3–6 Jahre/ 45 Min): 37 €
  2. Instrumentalunterricht
    • Einzel: 30 Min/ 85 €, 45 Min/ 115 €, 60 Min/ 145 €
    • 2er Gruppe: 30 Min/ 56 €, 45 Min/ 68 €
    • 3er Gruppe: 45 Min/ 63 €
    • 10 Karte Einzelunterricht: 30 Min/ 320 €, 45 Min/ 430 €
  3. Theorie Gruppenunterricht: 45 Min/ 51 €
  4. Band: 60 Min/ 52 €
  5. Instrumentenkarussell 245 € einmalig (20 Termine/ Betrag wird vor der ersten Unterrichtseinheit einmalig eingezogen).
  6. Musikp(ir)atenschaft: 30 €
  7. Preise für zeitlich begrenzte Kurse, Workshops oder Weiterbildungsseminare auf Anfrage. Die Kursgebühren sind vom Teilnehmer per Bankeinzug an den Betreiber zu bezahlen. Eine Bezahlung erfolgt regelmäßig quartalsweise am 3. des ersten Monats des Quartals oder monatlich am 3. jeden Monats im Voraus. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag. Zusätzlich zur Kursgebühr ist eine Bearbeitungsgebühr bei monatlicher Buchung von 1 € entrichten. Bei Unterricht bei einem Kooperationspartner und damit verbundenen Mietkosten an den Träger der Eirichtung erhöht sich der monatliche Beitrag um den zu zahlenden Mietanteil, mind. aber um 1 €.
  8. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos und/ oder Nichtausführung der Lastschrift wird seitens der Bank eine Rücklastschriftgebühr erhoben. Diese werden dem belastenden Konto angerechnet.
  9. Der Betreiber ist berechtigt, die Kursgebühren im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate jedes Jahr mit einem Vorlauf von 1 Monat zu erhöhen. Der Erziehungsberechtigte hat bei einer Preiserhöhung ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Dieses Recht besteht jedoch nicht, wenn die Preiserhöhung nicht deutlich stärker ist als der Anstieg der Lebenshaltungskosten.
  10. Eine Anmeldung setzt zu ihrer Wirksamkeit die Bezahlung einer Anmeldegebühr in Höhe von 10 € mit der ersten Rate der Kursgebühren per Bankeinzug voraus. Probetermine in den Kursen der musikalischen Früherziehung „Seeräuberchen“ und „Wilde Piraten“ kosten 5 €. Probetermine für den Instrumentalunterricht kosten 10 €. Die Beträge werden direkt an den Lehrer entrichtet. Bei Anmeldung nach absolviertem kostenpflichtigen Probetermin rechnet MSR im Gegenzug den gezahlten Betrag auf den ersten Monatsbeitrag der Unterrichtsgebühr an. Für das Instrumentenkarussell werden keine Probetermine vergeben.

§ 14 Allgemeine Festlegungen

Alle Anträge sind grundsätzlich per Mail (oberdeck@musikseeraeuber.de) oder schriftlich an das Sekretariat von MSR zu richten.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen vertraglichen Vereinbarungen weiterhin gültig.