Das wir uns diese Frage einmal stellen würden? Wer hätte das gedacht?
In Musikschulen ist neben einer FFP2-Maske auch das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ausreichend .
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5 der 7. Verordnung zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
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